Am 30. Septembr. 1874
Landjäger Gäbele von Neuhausen zeigte heute Nacht 12 Uhr folgende Personen wegen Polizeistundenübertretung und groben Unfug auf der Straße an.
1. Karl Buschle von Stetten
2. Johannes Buschle von des Küfers
3. Rafael Leibinger Glaser
4. Alois Wirth Hafner
5. Mathias Henninger
6. Josef Henzler
7. August Schorer im Bräuhaus
worüber Eintrag im Dienstbuch und Anzeige an das königliche Oberamt gemacht wurde,
Dieselben wurden vorgerufen zur Verantwortung aufgefordert, geben auf Vorhalt an :
Karl und Johannes Buschle geben zu :
Wir sind gestern Abend hier her gekommen und haben auf dem Heimweg ohne alle böswillige Absicht nach Hause gehen zu wollen, wurden aber von hiesigen Rafael Leibinger, Gottlieb Lurz und Alois Wirth angehalten und dadurch gab es allerdings einen Lärm, was aber nicht unsere Absicht war.
testiert Karl Buschle und Johannes Buschle
Rafael Leibinger gab zu :
Ich und Alois Worth waren im Rößle und haben dem Gottlieb Lurz bis zu seinem Hause ausgefolgt und als wir zurück kamen standen die zwei Stettener bei des Alois Pfeiffers Haus und tastete mich an und sagte, Karl Buschle wenn du mich schlagen willst, wie du gesagt hast, so kannst du es jetzt tun, ich bin bereit dazu.Ich aber sagte, das geht mich gar nichts an, ich habe nichts mit dir.
testiert Rafael Leibinger
Alois Wirth gibt zu :
Sie haben mit dem Rafael Leibinger und Karl Buschle einen Wortwechsel gehabt und als wir dann G. Lurz ausfolgten, da standen die Stettener beim Tor und sagte der Karl Buschle zu Rafael Leibinger. Du willst uns schlagen? Welcher dann sagte, es schlägt dich niemand. Da gingen wir heim.
testiert Alois Wirth
Mathias Henninger sagt:
Es ist richtig, wir sind vor dem Tor beieinander gewesen aber bei einem Streite war ich nicht beteiligt.
testiert Mathias Henninger
Josef Henzler gibt an :
Ich und Henninger gingen miteinander heim und haben etwas laut gelacht. Haben aber sonst mit niemandem etwas gehabt.
testiert Henzler
August Schorer gibt an :
Als die Polizei im Lautenbach abgeboten hatte, ging ich heim, und habe sonst keinen Unfug gemacht.
testiert August Schorer
Der Polizeibeamte bestätigt, dass er den Betreffenden zum zweiten mal abgeboten habe, sie aber seien aber dennoch nicht gegangen.
testiert Leute Polizeidiener
Hierauf wird beschlossen, die sämtlichen Angezeigten wegen Polizeistundenübertretung und groben Unfug auf der Straße – und zwar ist bei jedem die betreffende Strafe binnen 14 Tage, bei Platz Vermeidung – an die Stadtpflege zu bezahlen.
Die stettener und Mühlheimer Polizeistundenübertreter und groben Unfugstifter wurden jeweils mit 1Gulden = Tageslohn, 45 Kreuzer zur Kasse gebeten.
Dies bringt zur Beurkundung Stadtschultheiß Leibinger
Am 9. Okt. 1874 wurden infolge Anordnung des Königlichen Oberamtes auch die Betreffenden zwei Wirte, bei welchen die Obengenannten gesagt haben sollen vorgerufen und gaben an.
1. Pius Wiser Rößle Wirt
Als der Polizeidiener zum Abbieten kam, gingen die Gäste ab und habe ich auch von da nichts mehr abgegeben.
testiert Wiser
2. Franz Karl Schilling zum Lautenbach gibt an. Wir waren an jenem Abend bis 11 1/2 Uhr auf und es war um 11 Uhr mein Haus leer. Was ich ganz bestimmt behaupten kann.
testiert Franz Karl Schilling
Der Polizeidiener gibt an dass erst bei seinem zweiten Hinkommen die Gäste abgingen, dass aber nichts mehr abgereicht worden sei, könne er bestätigen.
testiert Polizeidiener Leute
Folgende Verordnung ging an
Rösslewirt Pius Wiser
Lautenbachwirt Franz Karl Schilling
Sonnenwirt Leibinger
Hirschwirt Leibinger
Lindenwirt Leibinger
Ochsenwirt Maier
Sternenwirt Küttler
dass sie bei Vermeidung einer Strafe von 2 Taler nach Eintritt der Polizeistunde keine Getränke mehr abgeben und auch die Gäste zum sofortigen Abgang zu veranlassen habe.